Hauptmenü

  • Home
  • Kino & TV
  • Ansprechpartner
  • Unsere Partner
  • Impressum
  • AGB
    • Startseite



  • Passwort vergessen?
  • Benutzername vergessen?
You must have Flash Player installed in order to see this player.

AGB

 

Allgemeine Geschäftsbedingung von Young And Creative - Inhaber Dominik Lauck (Betreiber der Internetseite Kinowerbung-einfach.de), Obere Baustr. 39, 90478 Nürnberg (im Folgenden YAC). 

§ 1 Allgemeines

1.     Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Werbe- Event- und Musikaufträge zwischen YAC und Unternehmen, juristischen Personen des öffentlichen Rechtes oder öffentlichrechtlichen Sondervermögen („Auftraggeber“). Werbeaufträge sind Verträge über die Erstellung von Werbung (z..B. RADIOSPOTS akustische Werbung, FLYER visuelle Werbung und TV Audivisuelle Werbung). Eventaufträge sind Verträger über die Erstellung von Imageveranstaltungen, Konzerten und Busreisen. Musikaufträge sind Verträge über die Erstellung von Musik, Texte und Gesang.

2.     Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Bedingungen des Auftraggebers finden keine Anwendung, es sei denn, YAC hat ihrer Geltung ausdrücklich und schriftlich zugestimmt. Diese AGB gelten auch dann, wenn YAC den Auftrag in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Bedingungen des Auftraggebers vorbehaltlos ausführt. 

3.     Sämtliche Vereinbarungen zwischen YAC und dem Auftraggeber, insbesondere Nebenabreden und Vertragsänderungen sind schriftlich niederzulegen. 

4.     Der Auftraggeber wird gemäß § 33 Bundesdatenschutzgesetz darauf hingewiesen, dass seine Daten von YAC gespeichert werden. Die Verarbeitung der Daten erfolgt unter Beachtung des Bundesdatenschutzgesetzes. 

5.     Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung trifft die für diesen Fall bestehende branchenübliche Bestimmung, bei Fehlen einer zulässigen brachenüblichen die entsprechende gesetzliche Bestimmung. 

6.     Die vorgesehenen oder vereinbarten Termine, Sendezeiten & Lieferzeiten werden nach Möglichkeit von YAC eingehalten. Ist eine Terminvereinbarung, Sendezeit oder Lieferzeit nicht möglich wird dies innerhalb der unmittelbar davor oder danach stehenden Zeit erfüllt. 

7.     YAC ist berechtigt jederzeit Wirtschaftsinformationen bei der SCHUFA Holding AG und bei Inkasso Unternehmen einzuholen. Rechnungen die nicht beglichen werden, können nach einem Zahlungsverzug von 4 Wochen an ein Inkassounternehmen weiter geleitet werden, die Kosten hierfür trägt der Schuldner. 

8.     Ein Konkurrenzausschluss kann nicht gewährt werden.  

9.     YAC behält sich vor, auch rechtsverbindlich angenommene Aufträge wegen ihrer Herkunft, ihres Inhaltes, der Form, häufiger Wiederholungen oder Ihrer technischen Qualität abzulehnen. Dies gilt insbesondere, wenn ihr Inhalt gegen gesetzliche oder behördliche Bestimmungen verstößt. In der Beurteilung des moralischen, politischen oder religiösen Inhalts von Werbung schließt sich YAC den Grundsetzen der Richtlinie an.  

Vertragsschluss, Buchung und Rücktritt 

1.     Werbeaufträge werden von YAC als Fest- oder Abrufaufträge angenommen. Sie sind erst verbindlich, wenn YAC eine Auftragsbestätigung erteilt hat. 

2.     Wird ein Auftrag kurzfristig (kürzer als 10 Werktage vor Auftragsbeginn) vom Auftraggeber storniert oder verschoben, so kann YAC 20% des Auftragsvolumens und die bereits entstandenen Kosten in Rechnung stellen. 

§ 2 Preise und Zahlung 

1.     Die Mehrwertsteuer ist nicht in den Preisen eingeschlossen und wird in gesetzlicher Höhe in der Rechnung gesondert ausgewiesen. 

2.     Rechnungen sind innerhalb von 10 Tagen nach Zugang ohne Abzug zu begleichen, YAC behält sich in einzelnen Fällen und bei Neukunden Vorkasse vor. 

3.     Im Falle des Zahlungsverzugs des Auftraggebers werden Verzugszinsen in Höhe von acht Prozentpunkten über den Basiszinssatz berechnet. Die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens durch YAC bleibt vorbehalten.  

4.     Die Berechnung der Einschaltpreise bei der Kino-, TV- und Radiowerbung erfolgt auf Basis der tatsächlich ausgestrahlten Spotlänge, mindestens jedoch 10 Sekunden. 

5.     Der Mindestauftragswert für Kino-, TV- und Radiowerbung beträgt netto Euro 1.000. Maßgeblich für die gesamte Berechnung eines Auftrages bleibt das vereinbarte Auftragvolumen.  

6.     Bei Tarifänderungen über 20% ist der Auftraggeber berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.   

§ 3 Leistungsinhalt und Mängelanspruch 

1.     YAC gewährleistet die ordnungsgemäße Ausführung der Aufträge. Die vereinbarten Termine werden nach Möglichkeit eingehalten

2.     Kann ein Auftrag wegen höherer Gewalt oder aus sonstigen von YAC oder einem dritten nicht zu vertretenden Umständen wie z.B. technische Störungen nicht zum vereinbarten Zeitpunkt erfüllt werden so ist YAC berechtigt, dies nachzuholen. 

3.     Bei nicht ordnungsgemäßer Ausführung, die den Zweck des Auftrages nicht nur unerheblich beeinträchtigt, hat der Auftraggeber Anspruch auf einen einwandfreien Ersatz in dem Ausmaß, in dem der Zweck des Auftrages beeinträchtigt wurde. 

4.     Werbespots, Flyer Layout sowie weitere Leistungen von YAC werden dem Auftraggeber vor der endgültigen Erfüllung des Auftrages vorgelegt, hier besteht ggf. die Möglichkeit noch Änderungen vorzunehmen.  

5.     Bei Druckaufträgen und Grafikdesign haftet YAC nicht für dritte. 

6.     Die Leistung von YAC wird vom Auftraggeber akzeptiert, sobald er den erfüllten Auftrag entgegen nimmt und an die Öffentlichkeit mit dieser Leistung tritt,. Auf Mängelanspruch wird vom Auftrageber hier verzichtet. 

7.     Der Auftrageber hat den Auftrag von YAC bei der Übergabe auf seine Vertragsgemäßheit zu überprüfen, und YAC alle erkennbaren Mängel unverzüglich unter genauer Bezeichnung  der Beanstandung schriftlich anzuzeigen. Unterlässt der Auftraggeber die rechtzeitige und formgerechte Anzeige, so gilt der Auftrag als genehmigt.  

8.     Mängelansprüche, die nicht auf Schadenersatz gerichtet sind, verjähren in einem Jahr. Dies gilt nicht bei einer vorsätzlichen Pflichtverletzung oder einer Verletzung von Garantien. 

9.     Eine mangelhafte Leistung, die das Erreichen des Vertragszwecks wesentlich beeinträchtigt und die von YAC zu vertreten ist, berechtigt den Besteller, eine ersatzweise Leistung zu verlangen. Ist auch die zweite Leistung mit wesentlichen Mängeln behaftet, so ist der Besteller berechtigt, die Vertragssumme zu mindern.   

§4 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers 

1.     Bei fernmündlich oder fernschriftlich durchgegebenem Text trägt der Auftraggeber das Risiko für etwaige Fehler bei der Übermittlung. 

2.     Der Auftraggeber hat sicherzustellen, dass der Inhalt der Werbung nicht gegen Gesetz, behördliche Bestimmungen oder die guten Sitten verstößt. 

§5 Begrenzung von Schadensansprüchen  

1.     Schadensersatzansprüche gegen YAC oder Erfüllungsgehilfen von YAC sind bei einer leicht fahrlässigen Verletzung von nicht vertragswesentlichen Pflichten ausgeschlossen. Die Haftung für eine leicht fahrlässige Verletzung von vertragswesentlichen Pflichten ist auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. 

§6 Gerichtsstand und Anwendbares Recht 

1.     Gerichtsstand für beide Vertragspartner ist Nürnberg. 

2.     Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

 

Informationen und Zusatzbedingungen bei Kinowerbung.

Ein Kinospot dauert zwischen 20 und 29 Sekunden 
Gelieferte Bilder und Videos müssen mindestens eine Größe von 1280x720 haben | Dateiformat für Logo und Bilder: JPG, TIFF, BMP, EPS, PSD | Dateiformat für Video: MPEG, MPG, AVI (Optimal Auflösung in 720p)   

GEMA: GEMA-Kosten bei einem Kinospot werden aktuell vom Kino getragen und dürfen ausschließlich nur dort gezeigt werden.   

FSK Freigabe: Eine FSK-Freigabe wird im Regelfall bei einem Kinospot nicht benötigt, Werbefilme benötigen allerdings eine Freigabe. (Werbefilm = Werbepräsentation ab 30 sek.)   

Lizenz: Die Lizenzkosten beziehen sich immer auf das vereinbarte Kino. Weitere Veröffentlichungen, darunter u.a. auch Internet, Messen, TV, Radio und hausinterne Vorführungen sind mit weiteren Kosten verbunden.  Die Lizenzdauer beträgt immer 12 Monate und verlängert sich nur dann, wenn der Spot weiter verwendet wird. Der Kunde ist verpflichtet bei einer weiteren Nutzung nach 12 Monaten uns dies schriftlich mitzuteilen.  

Rechte an Ton, Bild und Videomaterial: Die Nutzungs- und Verwertungsrechte werden vom Sprecher, Musiker, Label, Fotografen bzw. Videografen an YAC übertragen. YAC vermietet diese Rechte auf eine festgelegt Zeit, sollte nichts vereinbart sein, beträgt diese 12 Monate. Das von YAC erstellte Video- und Fotomaterial, darf auch anderweitig von YAC verwendet und weiter verkauft werden. 

Sprecher und Musikauswahl: Bei einem Standard Produktionspaket besteht keine freie Sprecher- und Musikauswahl. 

Verwendung: Das von uns erstellte Ton-, Bild- und Videomaterial darf ausschließlich nur für die im Auftrag vereinbarte Produktion verwendet werden. Eine Auslieferung des Rohmaterials erfolgt nicht.   

Sonstiges: Die Datenanlieferung, wie Logo-, Text- und Bildmaterial muss vom Kunden Innerhalb von 30 Tagen bei uns eingehen, spätestens jedoch 14 Werktage vor dem Schaltungstermin.  

Bei Aufnahmen, die sich auf eine Person beziehen, ist eine Rechtsübertragung notwendig. Sollte eine Person unter 18 Jahre sein, wird hier die Unterschrift der Person und der Eltern bzw. des sonstigen Vertreters benötigt. Wir empfehlen in jedem fall, dies Schriftlich festzuhalten. Sollten Sie ein Formular benötigen, teilen Sie uns dies bitte bei Auftragserteilung mit. 

Bei Auftragserteilung ist mindestens 50% des Gesamtbetrages fällig, Restzahlung bei Auslieferung der Produktion.

Sollten wir innerhalb von 30 Tage nach Auftragserteilung kein Text-, Bild- oder Videomaterial erhalten, ist der gesamte Auftragswert vom Kunden zu begleichen.

Das Material kann allerdings innerhalb von 6 Monate nachgereicht werden, sollte sich bis zum Dateneingang unsere Preisliste ändern, ist die Differenz zu begleichen.

HINWEIS: Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) von und für Geschäfte mit Medien Systeme Peter Steger,
sind einzusehen in den Geschäftsräumen von Medien Systeme Peter Steger und haben keinen Zusammenhang mit diesen AGB.

 
|:| Kinowerbung einfach - Kinospots für Nürnberg, Schwabach und Forchheim, ist ein Projekt von Young And Creative und Medien Systeme Steger

Website realisierung by Laucks Communication & Design